Impfung gegen Gürtelrose ist jetzt Kassenleistung
Die Impfung gegen Gürtelrose ist jetzt für alle Versicherten ab einem Alter von 60 Jahren eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses, die Schutzimpfungs-Richtlinie an die entsprechende Empfehlung der Ständigen Impfkommission anzupassen, war am 1. Mai in Kraft getreten.
Die Impfempfehlung basiert auf der Erkenntnis, dass ab dem Alter von 60 das Risiko für schwere Krankheitsverläufe der Gürtelrose (Herpes zoster) und das Auftreten einer postherpetischen Neuralgie zunehmen.
Impfung bei gefährdeten Personen bereits ab 50
Bereits ab dem 50. Lebensjahr haben Personen, die durch eine entsprechende Grunderkrankung oder Immunschwäche besonders gefährdet sind, Anspruch auf die Impfung. Zu diesen Erkrankungen gehören unter anderem rheumatoide Arthritis, chronisch entzündliche Darmerkrankungen sowie Diabetes mellitus.
Über 300.000 Menschen erkranken jährlich an Gürtelrose
Nach Untersuchungen des RKI erkranken in Deutschland jährlich deutlich mehr als 300.000 Personen an Herpes zoster (Gürtelrose). Etwa fünf Prozent von ihnen entwickeln als Komplikation die auch Wochen nach Abheilen der Krankheit immer noch bestehenden Nervenschmerzen.
GBA
Berlin, 7. März 2019 – Die Impfung gegen Herpes zoster – mit einem seit Mai letzten Jahres in Deutschland zur Verfügung stehenden adjuvantierten subunit-Totimpfstoff – wird zukünftig für alle Personen ab einem Alter von 60 Jahren sowie für Personen mit einer erhöhten gesundheitlichen Gefährdung ab einem Alter von 50 Jahren Pflichtleistung aller gesetzlichen Krankenkassen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am Donnerstag in Berlin beschlossen, die Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) an die entsprechende Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) anzupassen.
Die Impfempfehlung der STIKO für alle Personen ab 60 Jahren berücksichtigt das mit dem Alter zunehmende Risiko für schwere Krankheitsverläufe des Herpes zoster und das Auftreten einer postherpetischen Neuralgie. Personen, die aufgrund einer Grunderkrankung eine erhöhte gesundheitliche Gefährdung haben, sollten sich der Empfehlung entsprechend bereits ab einem Alter von 50 Jahren impfen lassen. Zu diesen Grunderkrankungen gehören beispielsweise:
- angeborene bzw. erworbene Immundefizienz bzw. Immunsuppression
- HIV-Infektion
- rheumatoide Arthritis
- systemischer Lupus erythematodes
- chronisch entzündliche Darmerkrankungen
- chronisch obstruktive Lungenerkrankung oder Asthma bronchiale
- chronische Niereninsuffizienz
- Diabetes mellitus
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen selbstverständlich in einem persönlichen Gespräch in unserer Praxis zu Verfügung.